1. Allgemeines
    1. Es gelten ausschließlich die Mietbedingungen von Maschinenservice Hechingen, (Inh. Oliver Rose, nachfolgend Vermieter). Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert, außer der Vermieter erkennt diese entgegengenommene Änderung schriftlich an.
    2. Sämtliche individuellen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter sind im Mietvertrag schriftlich niedergelegt.
  2. Allgemeine Rechte und Pflichten beider Vertragspartner
    1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache gegen die vereinbarte Rechnungssumme und Zeitraum zu Verfügung zu stellen.
    2. Der Mieter erhält vom Vermieter bei Übergabe eine Einweisung in die Mietsache, weiterhin werden vom Vermieter die Betriebsanleitung und Betriebsanweisungen mit Schutzmaßnahmen gegen mögliche Unfallgefahren übergeben.
    3. Der Mieter hat bei Übergabe der Mietsache einen gültigen Personalausweis vorzulegen.
    4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen, insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie Straßenverkehrsvorschriften, inbesondere auch Ladungssicherung und Transportvorschriften sorgfältig zu beachten.
    5. Des weiteren verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter gegenüber die wahrheitsgemäße Angabe des Einsatzortes sowie jeden beabsichtigten Wechsel des Stand- bzw. Einsatzortes mitzuteilen.
  3. Vorbestellung von Mietsachen
    Nur auf Anfrage und Terminbestätigung durch den Vermieter.
  4. Haftungsbegrenzung des Vermieters
    1. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Vermieter sofern eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit besteht.
    2. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die durch einen möglichen Ausfall der Mietsache beim Mieter oder durch die Benutzung der Mietsache am Eigentum Dritter entstehen könnten.
  5. Mietpreis, Kaution und Zahlung
    1. Der Mietpreis für die Mietsachen werden gem. Preisliste oder Vereinbarung im Mietvertrag aufgeführt.
    2. Der Mietpreis ist sofort in Bar, PayPal oder per Kartenzahlung zu entrichten.
    3. Kautionen werden je nach Art und Wertigkeit der Mietsache vom Vermieter festgelegt.
    4. Die Kaution kann in BAR oder mit Kreditkarte (Mastercard, Visa, V-Pay) als Reservierung hinterlegt werden.
  6. Weitere Pflichten des Mieters
    1. Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig und pfleglich zu behandeln und gegen Überbeanspruchung sowie Witterungseinflüsse zu schützen.
    2. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl der Mietsache zu treffen.
    3. Personal, Hilfskräfte und andere Personen des Mieters müssen in die Mietsache eingewiesen werden und die Sicherheitsvorschriften gelesen und verstanden haben.
    4. Beschädigungen der Mietsache sind unverzüglich (telefonisch) dem Vermieter zu melden und keine Reparaturversuche zu unternehmen.
    5. Bei Verlust der Mietsache ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
    6. Der Mieter darf die Mietsache weder einem Dritten überlassen, noch die Vertragspflichten an Dritte abtreten.
  7. Rückgabe der Mietsache / Freigabe oder Einlösung der Reservierung bei Kautionen
    1. Der Mieter verpflichtet sich die Rückgabe der Mietsache zum vereinbarten Rückgabetermin und Uhrzeit.
    2. Die Mietzeit endet erst mit Rückgabe aller dazugehörigen Teile der Mietsache, ggf. wird bei verspäteter Rückgabe eine Nachzahlung berechnet.
    3. Die Mietsache muss gereinigt und ggf. vollgetankt zurückgegeben werden.
    4. Sollte die Rückgabe nicht fristgerecht erfolgen, kann der Vermieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe einer Tagesmiete in Rechnung stellen.
    5. Der Vermieter ist berechtigt die vereinbarte Kaution (Reservierung) im Mietvertrag mit entstandenen Schäden oder Verlust der Mietsache zu verrechnen.
  8. Haftung des Mieters
    1. Für Schäden durch Nachlässigkeit, Feuer, Unglücksfälle oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung sowie Diebstahl oder Abhandenkommen der Mietsache haftet der Mieter.
    2. Bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung die ggf. zu Personen- , Sach- und Umweltschäden führen könnten, haftet der Mieter.
  9. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sein, gelten trotzdem die übrigen weiter.
  10. Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 72379 Hechingen

Maschinenservice Hechingen, Inh. Oliver Rose, Fassung vom 03/2024